Präventionskonzept COVID 19

Nach der Vorlage des ÖBSV

COVID 19 Schutzkonzept

01.07.2020

CoVid-19-Präventionskonzept des RSV Union Waldhausen zur Trainingsausübung von Rollstuhlbasketball

 

Präambel:

  • Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19, letzte Verordnung vom 01.07.2020, sind jederzeit einzuhalten.

 

  • Für die Einhaltung der nachfolgend angeführten Richtlinien sind der Vereinsvorstand, die verantwortlichen Funktionäre (z.B. Fachwarte, Referent*innen), Trainer*innen und Betreuer*innen sowie alle Athletinnen und Athleten selbst verantwortlich.

 

  • Das Betreten des Sportzentrums/ der Sportstätte NMS Waldhausen, Markt 67, 4391Waldhausen ist ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechenden Krankheiten /Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind! Es ist umgehend die dafür verantwortliche Vereins-KONTAKTPERSON Martin Hochstöger (Trainerperson/ bestimmte Vereinsperson etc.) zu informieren!

 

  • Ein Betreten der Halle ist nur für Mitglieder des Vereins/der Trainingsgruppe Rollstuhlbasketball erlaubt, die aktiv am Training teilnehmen. Zuschauer*innen und vereinsfremde Personen sind nicht gestattet. Ausnahmen gelten für benötigte Betreuer*innen von Sportler*innen.

 

  • Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Aufgrund der noch bis 31.07.2020 gültiger Verordnung zum Schutz der Risikogruppen sollten für diesen Personenbereich nur Individualtrainings geplant werden. Ist zusätzliche Betreuung im Sport erforderlich, sollte diese Person nicht vom Verein gestellt werden, sondern aus dem gemeinsamen Haushalt oder der persönlichen Assistenz kommen. Eine Einladung zum Individualtraining erfolgt persönlich.

 

 

1.    Verhaltensregeln von Sportler*innen, Betreuer*innen, Trainer*innen

 

  • Das vom RSV Union Waldhausen geforderte COVID-19-Formular (Einverständniserklärung) ist vor dem ersten Training verpflichtend auszufüllen und zu unterschreiben (im Vorfeld zu mailen, per WhatsApp zu senden oder vor dem Training bei Trainerperson abzugeben).

 

  • Eine verbindliche Anmeldung zu einer Trainingseinheit ist dringendst empfohlen, um die Gruppengrößen und Gruppenzusammensetzungen im Auge zu haben.

 

  • Ebenso sind die in den Hallen liegenden Teilnehmerlisten von allen im Training anwesenden Personen verpflichtend auszufüllen, um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette lückenlos nachvollziehen zu können; Kontrolle erfolgt durch die Trainer*innen vor Ort.

 

         Es gilt nach wie vor die Maxime „Abstand halten“!

 

         Sämtliche Teilnehmer*innen der Trainingseinheiten sind angehalten, sich vor und nach dem Training die Hände zu desinfizieren bzw. gründlich zu waschen.

 

         Die Benutzung von und der Aufenthalt in Umkleiden/WC-Anlagen ist so zu gestalten, dass der Mindestabstand gewahrt werden kann bzw. sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

         In der Trainingsstätte anwesende Personen – insbesondere trainierende Athletinnen und Athleten – sollten darauf achten, sich nicht selbst ins Gesicht (vor allem auf den Mund, die Augen und die Nase) zu fassen.

 

         Jede/r Sportler*in, Trainer*in ist selbstständig für das sofortige Desinfizieren der eigenen Sportgeräte/des eigenen Sportrollstuhls mit Desinfektionsmittel vor dem Training verantwortlich, sofern dieser von zu Hause mitgenommen wurde.

 

          Jede/r Sportler*in, Trainer*in ist selbstständig für das sofortige Desinfizieren der eigenen Sportgeräte/des eigenen Sportrollstuhls mit Desinfektionsmittel nach dem Training verantwortlich, falls diese im Sportzentrum zur Aufbewahrung verbleiben. (Der RSV UnionWaldhausen stellt hierfür Desinfektionsmittel+ Einweghandschuhe zur Verfügung.)

 

         Öffentliche Trainingsmaterialien (Bälle, Hütchen, Leichtathletikgeräte etc.) sind ebenfalls IMMER vor und nach dem Training zu desinfizieren.

 

         Die gereinigten Sportrollstühle oder Trainingsgeräte werden nur von den Trainer*innen in den Aufbewahrungsraum verbracht bzw. von dort geholt.

 

         Ein Austausch von persönlicher Schutzausrüstungen (Bein-/Bauchgurte etc.) oder gemeinsamer Gebrauch von Getränkeflaschen unter den Sportler*innen ist nicht gestattet. Jeder ist für sein persönlich benötigtes Trainingsequipment selbst verantwortlich.

 

         Die Trainer*innen haben bis auf weiteres darauf zu achten, eine entsprechende Trainingssituation zu schaffen, in der das Kontakttraining auf ein nötiges Minimum reduziert bzw. separiert wird.

 

 

2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur:

 

         Der RSV Union Waldhausen führt derzeit keine Vereinswettkämpfe durch. Daher ist hier kein weiteres Präventionskonzept für Wettkämpfe notwendig.

 

         Sämtliches Trainingsmaterial wird vor und nach dem Gebrauch desinfiziert.

 

         Es sind vor sowie nach der jeweiligen Trainingseinheit die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen (Händewaschen, desinfizieren) einzuhalten.

 

         Bei der Sportausübung muss lt. Bundesverordnung ab 01.07.2020 kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. Ein Mund-Nasen-Schutz ist bei der Sportausübung ebenso nicht notwendig. Wir ersuchen trotzdem um gegenseitige Rücksichtnahme und Abstand.

 

         Das Training in der Sportart Rollstuhlbasketball wird derzeit nur in einer Gruppengröße von max. 7 Teilnehmer*innen durchgeführt. Trainings sollen soweit wie möglich in gleichbleibenden Gruppen durchgeführt werden.

 

         Einzelne Kontaktpaare/-gruppen im gemeinsamen Trainingsbetrieb (z.B. Guides beim Laufen; persönliche Assistenz) sollen weiterhin auf Abstand zu anderen Teilnehmer*innen dieser Trainingsgruppe achten.

 

  • Über den Trainingsstart mit größeren Gruppen oder mit Personen im Risikobereich, bzw. Gruppenwechsel von Teilnehmer*innen oder Trainer*innen entscheidet die Vereinsführung in Beobachtung der aktuellen COVID-Situation zeitnah.

 

3.    Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material:

 

·         Derzeit empfiehlt das Sportzentrum/ die Sportstätte NMS Waldhausen eine Mund-Nasen-Schutz-Bedeckung beim Aufhalten im Sportzentrum zu tragen. Im Training direkt ist dies nicht erforderlich. (Auflagen des Sportstättenbetreibers hier einbauen!)

 

·         Sämtliches Trainingsmaterial wird vor und nach dem Gebrauch desinfiziert.

 

·         Die Räume müssen permanent belüftet werden. Dazu werden Fenster und Türen, sowie nach Möglichkeit die Dachluken, geöffnet.

 

         Im Eingangsbereich (Nebeneingang zum Turnsaal) sind Desinfektionsmittel für Händedesinfektion vorhanden – beim Betreten unbedingt Hände desinfizieren bzw. in den sanitären Anlagen korrekt die Hände mit Seife waschen.

 

         Die Desinfektion des Raumes wird durch den Sportstättenbetreiber durchgeführt.

 

 

4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

 

  • Alle Mitglieder*innen müssen sich verpflichten, eine bei ihnen festgestellte SARS-CoV-Infektion umgehend an die verantwortliche Kontaktperson Martin Hochstöger zu melden. Diese hat umgehend die Verantwortlichen aus dem Sportzentrum/ Sportstätte NMS Waldhausen (Josef Steindl) zu informieren.

 

  • Ebenso müssen alle Teilnehmer*innen der Trainingseinheiten der letzten beiden Wochen informiert werden.

 

  • Es wird allen Kontaktpersonen empfohlen, bei sich auf auftretende Symptome zu achten und ggf. medizinische Hilfe beim Arzt oder unter der Corona Hotline 1450 anzufordern.

 

         Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet; Ggf. wird der laufende Trainingsbetrieb sofort eingestellt.

 

         Als Krankheitssymptome sind insbesondere folgende zu erwähnen:

Jede Form eines Atemwegsinfekts mit oder ohne Fieber (z.B.: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Angina), Durchfall oder der Verlust/die Veränderung des Geschmacks-/Geruchssinnes.

 

 

Jeder am Trainingsbetrieb Beteiligte ist selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!

 

 

Dem ÖBSV und den Mitgliedern der Trainingsgruppe Sportart Rollstuhlbasketball des Vereins RSV Union Waldhausen  wird dieses Präventionskonzept in elektronischer Form vor Beginn des ersten Trainings übermittelt und zusätzlich über die Vereinswebsite allen zugänglich gemacht.

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